Qualitätsunterschiede bei Heilpraktikern
Die Erlaubnis, den Namen Heilpraktiker tragen zu dürfen, erteilt das zuständige Gesundheitsamt nach einer bestandenen schriftlichen und mündlichen Prüfung, die durch den Amtsarzt durchgeführt wird.
Bei diesen beiden Prüfungen wird hauptsächlich das schulmedizinische Wissen auf hohem Niveau überprüft. Es ist aber keine Feststellung des naturheilkundlichen Wissens.
Hier liegt meiner Meinung nach eine große Gefahr für die Qualitätssicherung unseres Berufsstandes. Es ist zur Mode geworden in Wochenendkursen oder Abendschulen auf die Amtsarztüberprüfung zu pauken ohne sich wirklich fundiertes, traditionelles naturheilkundliches Wissen anzueignen.
Unser Fachverband deutscher Heilpraktiker fordert schon seit langem, die Ausbildung zum Heilpraktiker auf eine dreijährige Vollzeitausbildung an einer Fachschule festzulegen.
Auch die empfohlene anschließende, mehrjährige Assistenzzeit halte ich für unumgänglich.
Nur so kann der Qualitätsstandard unseres Berufes, dessen Ansehen und das alte Wissen unserer erfahrenen Lehrmeister erhalten werden.